Der Stiftungszweck
Auszug aus der Satzung, „§3 Stiftungszweck und ideelle Mittel“
Stiftungszweck ist die Förderung der Jugendhilfe, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch die Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens auf christlich-katholischer Grundlage mit regionalem Schwerpunkt auf Deutschland und Österreich. Darüber hinaus können auch entsprechende Bildungsprojekte in weiteren EU- sowie Entwicklungsländern gefördert werden.
Der Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch:
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- Errichtung, Unterhalt und Unterstützung von gemeinnützigen, christlich-katholisch orientierten Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere Kindertageseinrichtungen (KITA), Kindergärten und Schulen.
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- Vergabe von Zuschüssen für den laufenden Betrieb, die Ausstattung und Renovierungskosten dieser Einrichtungen, sofern mit diesen Einrichtungen eine solche Kooperation eingegangen wird, dass die Stiftung im Rahmen der Kooperation unmittelbar in die Tätigkeit dieser Einrichtungen eingreifen kann und dadurch als unmittelbar tätig angesehen werden kann.
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- Vergabe von Stipendien für bedürftige Schüler vorrangig durch Reduktion eines allfälligen Kostenbeitrags/Schulgeldes.
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- Finanzielle Förderung von Bildungsveranstaltungen für Studierende und Schüler.
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- Unterstützung und Entwicklung einer universellen und offenen Völkerverständigung auf christlicher Grundlage durch die Förderung des Zusammenlebens, gegenseitigen Verstehens und gegenseitiger Hilfsbereitschaft von Kindern- und Jugendlichen aus/in Deutschland und Österreich mit Menschen anderer Länder mit dem spezifischen Ziel, insbesondere die Kenntnis und das Verständnis der jeweiligen Kulturen der beiden Länder sowie anderer Länder und deren Menschen zu vertiefen, z.B. durch internationale Tagungen, gemeinsame Projektarbeiten und Austauschprogramme.
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- Förderung von Veranstaltungen und Initiativen, die in diesen Einrichtungen das christliche Menschenbild darstellen und/oder dessen Kenntnis und Verständnis vertiefen.
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- Finanzielle Förderung der Beratung, des Know-how-Transfers sowie personeller Unterstützungsleistungen zum Auf- und Ausbau von Kinderbetreuungs- und Jugend-Bildungseinrichtungen (Schulen), die dem Stiftungszweck entsprechen.
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- Finanzielle Förderung und Durchführung von pädagogischen Vorträgen und Fortbildungsveranstaltungen
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- Durchführung und finanzielle Unterstützung von Lernprojekten, Exkursionen und sozialen Veranstaltungen.
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- Finanzielle Förderung und die Durchführung wissenschaftlicher Forschung im Bereich der Pädagogik, u.a. durch praktische Versuchs- und Erhebungsprojekte und die Auswertung der Ergebnisse. Sie können auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, welche auf gleichem oder ähnlichem Gebiet Forschungen durchführen, auf nationaler und internationaler Ebene durchgeführt werden.
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- Erstellung und Herausgabe von Publikationen, Aussendungen und Informationsmaterialien der Öffentlichkeitsarbeit
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- Betreiben einer Website und sonstiger elektronischer Medien
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- Erstellung und Ankauf von pädagogischen Lern- und Lehrmaterialien, das Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wird.
Finanzielle Förderungen sind nur in sehr untergeordnetem Ausmaß zulässig, wenn sie nicht im Rahmen von Kooperationen erfolgen, die eine unmittelbare Förderung der Stiftungszwecke darstellen.